Kostenpunkte bei einem verkauf


Provision:
Für Sie als Eigentümer fällt die von uns vereinbarte Maklerprovision an. Ohne weitere Kosten für Sie. Alle Mehrleistungen sind für Sie inkludiert. Natürlich ebenfalls nach dem Verkauf Ihres Objektes. Hinzukommt, dass für Zwei- und Mehrfamilienhäuser, sowie Grundstücke weiterhin die Möglichkeit besteht provisionsfrei für den Verkäufer zu arbeiten.

Notar:
Die Kosten für den Notar trägt der Käufer. Für Sie als Verkäufer fällt nur eine Gebühr bei Löschung der Grundschuld an. Hierfür ist nach §34 des Gerichts- und Notargesetzes eine Höhe von 0,2% festgesetzt. Das bedeutet bei einer Grundschuld i.H.v. zum Beispiel 200.000,- Euro, fällt eine Gebühr von ca. 400,- Euro an, die Sie als Eigentümer zu tragen haben. 

Wandlung/Teilung:
Sollte es um eine Grundstücksteilung oder eine Wandlung der aktuellen Situation gehen (z.B. von Gewerbe in Wohnen), fallen ggf. Kosten für Sie an. Dies ist im Einzelfall vor Vermarktung zu klären.

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